Teilnahmebedingungen

ART AHR 2017 – Das Kunstfestival an Ahr und Rhein

Ausschreibung für Künstlerinnen und Künstler

 

Ausstellungszeitraum: 23.09.2017 – 12.11.2017

Anmeldeschluss: 06. August 2017

Bekanntgabe der Teilnehmer: 13. AUgust 2017

Veranstalter

  • Roman und Anna Küffner
  • Thomas und Christoph Zimmermann

Das Kunstfestival

Die ART AHR 2017 ist ein Kunstfestival, dass sich an Kunstschaffende und Kunstinteressierte im Kreis Ahrweiler wendet und als Ziel die Förderung von Kunst im Kreis Ahrweiler hat. Desweiteren dient sie als Informations- und Kontaktbörse für Kunstinteressierte, Galerien, Museen und Hochschulen.

Ausgestellt werden Exponate der bildenden Kunst. Das Kunstfestival wird in der Alten Druckerei durchgeführt.
Ausstellungszeitraum: 23.09.2017 – 12.11.2017

Bedingungen für die Bewerbung zur Teilnahme am Kunstfestival

Als Ausstellende bewerben können sich alle bildende Künstlerinnen und Künstler aus den Sparten:

  • Malerei
  • Fotografie
  • Skulptur
  • Installation
  • Grafik
  • Video
  • Performance

Teilnahmeberechtigt sind alle Künstler aus Deutschland.

Bewerbungen werden sowohl digital als auch per Post entgegengenommen.
Bewerbungen per Post werden an folgende Adresse gesendet:

ART AHR 2017
Buchhandlung Walterscheid
Mühlenbachstraße 40
53489 Sinzig

Die digitale Bewerbung erfolgt durch Absenden des vollständig ausgefüllten Online-Anmeldeformulars auf der Webseite www.artahr.de

Eingereicht werden neben den persönlichen Kontaktdaten, bis zu fünf Arbeitsproben, die auch während des Kunstfestivals gezeigt werden sollen. Das Motto der ART AHR 2017 lautet: ENTSCHEIDUNG.
Alle eingereichten Werke müssen das Thema wiederspiegeln.

Die aussagekräftigen Werke müssen im JPG-Format eingereicht werden und sollten jeweils die Dateigröße von 10 MB nicht überschreiten.
Die Bewerbungsfrist endet sowohl für die digitale Bewerbung als auch die postalische Bewerbung am  6. August 2017 – 23:59 Uhr.

Die Auswahl der auszustellenden KünstlerInnen erfolgt durch eine Jury. Die Entscheidung der Jury ist nicht anfechtbar.
Bescheide über die Zulassung werden am 13. August 2017 per E-Mail verschickt oder telefonisch bekanntgegeben.

Wir bitten zu beachten, dass bei einer gemeinschaftlichen Bewerbung mehrerer Künstler nur die Kommunikation zwischen dem von der Gruppe angegebenen Hauptansprechpartner und den Organisatoren des Festivals entscheidend ist.

Mit der Bewerbung erkennt der Ausstellende die Bedingungen dieser Ausschreibung an. Mit Abgabe der Bewerbung verpflichtet sich der Bewerber im Falle einer Zusage zur Teilname am Kunstfestival. Der Vertragsschluss erfolgt ab Zulassungsbescheid. Grundlage des Vertrages werden die Bedingungen dieser Ausschreibung. Der Ausstellende überträgt die Nutzungsrechte an den übermittelten Abbildungen für die Presse- und Kommunikationsarbeit und garantiert, dass er über alle erforderlichen Rechte verfügt.

Teilnahmebedingung während des Festivals

  • Voraussetzung für die Teilnahme ist der rechtzeitige Eingang der digitalen bzw. postalischen Bewerbung und der positive Bescheid durch die Jury.
    Die Teilnahmegebühr der ART AHR 2017 beträgt pro Aussteller 30€. Die Teilnahmegebühr wird nach dem positiven Bescheid fällig.
  • Der Ausstellende versichert im Besitz aller Bildnutzungsrechte zu sein, die für die Ausstellung und Publikationen notwendig sind. Der Ausstellende versichert, dass er berechtigt ist die Arbeiten im Rahmen der ART AHR 2017 auszustellen.
  • Ferner versichert der Ausstellende, dass seine Arbeit keine fremden urheberrechtlich geschützten Werke abbildet oder anderweitig einbindet. Des Weiteren darf die Arbeit nicht nach fremder Vorlage entstanden sein.
  • Der Ausstellende stellt die Veranstalter der ART AHR 2017 von jeglichen Ansprüchen Dritter frei.
  • Ausstellende, die von der VG Bild-Kunst oder anderen Institutionen vertreten werden, müssen die Teilnahme und die daran geknüpften Bedingungen selbstständig an die entsprechenden Stellen kommunizieren. Sollten auf Druckerzeugnissen oder auf der Website weitere Copyright-Vermerke zu integrieren sein, so teilt der Aussteller dies dem Veranstalter proaktiv mit.
  • Für den Aufbau bzw. die Hängung sowie den Abbau ist der Ausstellende selbst verantwortlich.
  • Die Ausstellenden des Kunstfestivals verpflichten sich persönlich oder durch eine Vertretung an der Vernissage und an der Finissage teilzunehmen.
  • Eine Allgemeinbeleuchtung ist in allen Hallen vorhanden.
  • Der Veranstalter erhebt keine Provision auf verkaufte Ware.
  • Die Versicherung der Kunstwerke während der Messezeit bleibt dem Ausstellenden überlassen.

Ausstellerkatalog

  • Der Eintrag im Ausstellerkatalog wird jedem Ausstellenden garantiert, sofern die unten stehenden Anforderungen erfüllt werden.
  • Für die Abbildung im Katalog und die Internetpräsentation ist ein Werk-Foto in druckbarer Qualität für die Veröffentlichung als digitale Datei (300 dpi, minimale Seitenlänge 12 cm) bis zum 20. August 2017 einzureichen. Bei verspätetem Einreichen des Fotos kann der Veranstalter den Eintrag in dem Ausstellungskatalog nicht garantieren.
  • Der Ausstellende überträgt dem Veranstalter die Nutzungsrechte an den übermittelten Abbildungen für Presse- und Kommunikationsarbeit und garantiert, dass er über alle erforderlichen Rechte verfügt.
  • Bei der Vorbesichtigung der Räumlichkeiten am 20. August bzw. 27. August 2017 erstellen die Veranstalter von jedem Teilnehmer ein Portrait-Foto das sowohl auf der Webseite als auch im Katalog gezeigt wird. Die Teilnahme an der Vorbesichtigung ist daher für alle teilnehmenden Aussteller verpflichtend.

Voraussichtliche Termine

Vorbesichtigung der Räumlichkeiten: Sonntag, 20. August 2017, 11 Uhr bzw. Sonntag, 27. August 2017, 11 Uhr

Aufbau: Sonntag, 17.09.2017 & Samstag 23.09.2017

Abbau: 12.11.2017 ab 18 Uhr.

 

Kunstfestival:

Vernissage: 23.09.2017

Finissage: 11.11.2017

Kürbisfest: 12.11.2017.

Haftung

Die Veranstalter sind im Falle höherer Gewalt oder aus anderen zwingenden Gründen berechtigt die Veranstaltung zeitlich oder örtlich zu verschieben oder abzusagen. Für Ausstellende besteht in solchen Fällen kein weiterer Anspruch auf Kosten, die beim Ausstellenden in der Vorbereitung zum Kunstfestival angefallen sind. Ausstellende, die den Vorschriften des Festivals zuwiderhandeln, können durch die Veranstalter bei voller Haftung der Folgekosten mit sofortiger Wirkung ausgeschlossen werden.

Für Beschädigungen der Einrichtungen jeder Art auf dem Ausstellungsgelände ist der Verursacher haftbar. Materialien die im Rahmen der Ausstellung angebracht werden (Befestigungsmaterial etc.) müssen nach der Ausstellung rückstandsfrei entfernt werden. Die Kosten einer gegebenenfalls notwendigen Reparatur oder Beseitigung trägt der Ausstellende.

Die Veranstalter haften nicht für Beschädigungen oder Diebstahl an den im Rahmen des Kunstfestivals ausgestellten Exponaten oder an anderen eingebrachten Materialien (Tische, Staffeleien etc.).